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Öffentliche Auslegung des Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Marbächle" in Oberrot, Marbächle, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Marbächle" in Oberrot, Marbächle, nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Untenstehend finden Sie die Dokumente zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sowie der örtlichen Bauvorschriften mit zugehöriger Begründung. Die Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 4. Mai bis 4. Juni 2018. In dieser Zeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift abgegeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat der Gemeinde Oberrot zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Dokumente

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