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Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Seniorenhaus Margarete" in Oberrot

Untenstehend finden Sie die Dokumente zum oben genannten Verfahren. Die Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 17. Juni bis 17. Juli 2019. In dieser Zeit kann jedermann Stellungnahmen, schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift abgeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat der Gemeinde Oberrot zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

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