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Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan "Strietwiesen, 3. Änderung"

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 11. November bis einschließlich 11. Dezember 2019. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Eröterung der Planung gegeben. Während des Beteiligungsprozess können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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