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Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabensbezogenen Bebauungsplans "Rottaler" in Oberrot, Verfahren nach § 13a BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 6. Dezember2019 bis einschließlich 7. Januar 2020. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Eröterung der Planung gegeben. Während des Beteiligungsprozess können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Dokumente

  • Lageplan_(zeichnerischer_Teil).pdf(12.47 MB)download
  • Textteil.pdf(865 KB)download
  • Vorhaben_und_Erschliessungsplan.pdf(14.57 MB)download
  • Begruendung.pdf(1.16 MB)download
  • Artenschutzrechtliche_Relevanzpruefung.pdf(2.27 MB)download
  • Ergaenzende_artenschutzrechtliche_Relevanzpruefung_auf_Fledermaeuse.pdf(693 KB)download
  • Weitere_umweltbezogene_Informationen.pdf(1.51 MB)download
  • Bekanntmachungsnachweis.pdf(777 KB)download
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Gemeinde Oberrot
Rottalstraße 44
74420 Oberrot
Fon: 07977 74-0
Fax: 07977 74-44
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