Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil vom 26.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021 öffentlich ausgelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Während des Beteiligungszeitraumes können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat der Gemeinde Oberrot zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch).
Gemeinde Oberrot
Rottalstraße 44
74420 Oberrot
Fon: 07977 74-0
Fax: 07977 74-44
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