Untenstehend finden Sie die Dokumente zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 19. Februar bis 19. März 2018. In dieser Zeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift abgegeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat der Gemeinde Oberrot zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch).