Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 12. November bis einschließlich 13. Dezember 2021. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Während des Beteiligungsprozesses können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des Bebauungsplanes enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.