Gemeinde Ölbronn-Dürrn

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75248 Ölbronn-Dürrn
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Warum gibt es ein e-Bürger Portal?

Das e-Bürger Portal erlaubt der Gemeinde Ölbronn-Dürrn eine einfache Online-Beteiligung ihrer Einwohner, Vereine und Firmen am kommunalen Geschehen. Die angemeldeten Teilnehmer können über Foren und Abstimmungen ihre Meinung zu einzelnen Themen mitteilen. Die Gemeinde Ölbronn-Dürrn erhält so umfassende Meinungsbilder aus der Bevölkerung und kann besser auf Vorschläge der Einwohner, Vereine und Firmen eingehen. Gleichzeitig erhofft sich die Verwaltung eine breitere Akzeptanz ihrer Entscheidungen.

Wie kann ich am e-Bürger Portal teilnehmen?

Natürliche Personen ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Ölbronn-Dürrn sowie Vereine und Firmen mit Sitz in Ölbronn-Dürrn können sich auf der Internetseite des e-Bürger Portals registrieren. Zum Start des e-Bürger Portals bietet die Stadt zunächst nur natürlichen Personen ab 14 Jahren eine Beteiligung an; Vereine und Firmen können nach Einstellung gruppenrelevanter Themen ebenfalls teilnehmen. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Nutzer seine Login-Daten mit Benutzername und Passwort. Mit diesen Daten kann er sich beim Portal anmelden. Im passwortgeschützten Bereich stehen dann verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise können angemeldete Benutzer an Abstimmungen zu bestimmten Themen teilnehmen.

Warum werden bestimmte Registrierungsdaten erhoben?

Bestimmte Registrierungsdaten (Nutzergruppe, Alter, Ortsteil) werden benötigt, um für bestimmte Nutzergruppen optimierte Beteiligungen durchführen zu können. Damit ergeben sich qualitativ aussagefähige Meinungsbilder. Bestimmte Registrierungsdaten (Name, Adresse) sind für die Authentifizierung der Teilnehmer erforderlich).

Wie erfahre ich von neuen Beteiligungsmöglichkeiten?

Registrierte Benutzer werden per E-Mail-Newsletter über neue Beteiligungsmöglichkeiten informiert. Stellt die Verwaltung beispielsweise neue Diskussionsthemen in das Forum ein, wird anschließend eine E-Mail an alle Teilnehmer des e-Bürger Portals versendet.

Warum darf ich bei Umfragen pro Vorschlag nur ein mal abstimmen und / oder einen Kommentar abgeben?

Damit die Verwaltung ein unverzerrtes Ergebnis und unverfälschte Meinungsbilder erhält, soll durch die Begrenzung auf eine Stimme bzw. einen Kommentar sichergestellt werden, dass nicht eine kleine Gruppe von Nutzern einen Vorschlag durch vielfaches „Klicken“ künstlich in die eine oder andere Richtung treibt.

Wie erfahre ich die Ergebnisse der Abstimmungen?

Haben Sie an einer Umfrage teilgenommen, wird Ihnen anschließend das bisherige Zwischen-Ergebnis der Umfrage angezeigt. Sobald eine Umfrage abgeschlossen ist, steht das End-Ergebnis in grafischer Form im e-Bürger Portal zur Verfügung.

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