Gemeinde Dittelbrunn

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Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

der Stadt Ypsheim für das Modul „eBürgerbeteiligung“ auf der Homepage e-buerger.cmcitymedia.de.

§ 1 Geltungsbereich

 (1) Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Stadt Ypsheim, Hauptstraße 19, 012345 Ypsheim (nachfolgend „Stadt Ypsheim“) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“) des Gemeinde-Angebots eBürgerbeteiligung im Rahmen des Bürgerportals (Installation von Beiträgen und Abstimmungen durch Bürger auf kommunalen Homepages) geschlossenen Verträge sowie für jegliche Inanspruchnahme der von Stadt Ypsheim hierzu angebotenen Leistungen durch den Kunden. 

(2) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung. 

 (3) Durch die Teilnahme an der eBürgerbeteiligung erkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich an. 

§ 2 Leistungen der Stadt Ypsheim

(1) Die Stadt Ypsheim gewährt den berechtigten Kunden Online-Zugriff auf die eBürgerbeteiligung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Leistungen der Stadt Ypsheim im Hinblick auf die eBürgerbeteiligung besteht nicht.

§ 3 Anmeldung

(1) Die Gestaltung der eBürgerbeteiligung und dessen Verfügbarkeit wird von der Stadt Ypsheim bestimmt.

(2) Berechtigt zur Einstellung von Inhalten sind nur Bürger oder Unternehmen, deren Sitz sich im Gebiet der Stadt Ypsheim befindet. In Zweifelsfällen entscheidet die Stadt Ypsheim. 

(3) Voraussetzung für die Einstellung eines Inhalts in die Datenbank ist die vorhergehende Online Registrierung des Kunden auf der Homepage der eBürgerbeteiligung der Stadt Ypsheim. Die Stadt Ypsheim prüft den Antrag auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit und teilt danach dem Kunden per E-Mail Name und Passwort für den Login mit.

(4) Mit Übersendung der vollständig und richtig ausgefüllten Online Registrierung gibt der Kunde gegenüber der Stadt Ypsheim ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme und Bereitstellung von Inhalten in der eBürgerbeteiligung ab. Der Vertrag über die Aufnahme von Inhalten des Kunden in der eBürgerbeteiligung tritt mit Eingang der Online Registrierung des Kunden bei der Stadt Ypsheim in Kraft. 

(5) Mit der Anmeldung akzeptieren Sie den Versand unserer Umfragen-Benachrichtigung, die für die Information über neue Umfragen notwendig ist.

§ 4 Kosten, Laufzeit und Kündigung

(1) Die Nutzung der eBürgerbeteiligung ist für die Teilnehmer kostenlos.

(2) Die Geltungsdauer der Vereinbarung beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern ein Vertragspartner die Vereinbarung nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragszeitraumes schriftlich kündigt.

(3) Bei Kündigung ist die Stadt Ypsheim berechtigt, die vom Kunden in der eBürgerbeteiligung eingestellten Inhalte nach Ablauf der Vereinbarung umgehend zu löschen.

(4) Die Stadt Ypsheim kann den Vertrag über die Einstellung von Inhalten des Kunden in der eBürgerbeteiligung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die rechtlichen oder technischen Grundlagen für die Aufrechterhaltung der eBürgerbeteiligung nicht mehr bestehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die eBürgerbeteiligung auf der Homepage der Stadt Ypsheim nicht mehr installiert ist oder im Falle von grundsätzlichen technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.

(5) Eine Kündigung seitens der Stadt Ypsheim ist insbesondere dann zulässig, wenn der Kunde bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Stadt Ypsheim gegen ein gesetzliches Verbot oder diese Nutzungsbedingungen für die eBürgerbeteiligung verstößt.

§ 5 Inhalt, Form und Zweck der Inserate

(1) In der eBürgerbeteiligung dürfen vom Kunden nur Inhalte, die mit der Bürgerbeteiligung in Zusammenhang stehen, eingestellt werden.

(2) Die Nutzung optionaler Felder (z.B. das Einstellen von Bilddateien) ist dem Kunden freigestellt. Bei der Einstellung von Bilddateien haftet die Stadt Ypsheim nicht für die Qualität der Wiedergabe.

(3) Die vom Kunden eingestellten Inhalte dürfen durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Durch die Aufgabe der Beiträge und Einstellung der Fotos in der eBürgerbeteiligung bestätigt der Kunde, dass er frei über die Fotos verfügen kann und diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind.

(4) Nicht zulässig ist insbesondere, 

  • gewerbliche Einträge vorzunehmen oder für gewerbliche Angebote oder Anbieter zu werben; dies gilt insbesondere auch für die Nennung und Darstellung von Sponsoren bzw. die Verlinkung auf gewerbliche Webseiten;
  • Teilnehmerfremde Berichte über den eigenen Login -Zugang zu veröffentlichen;
  • identische oder vergleichbare Inhalte zu gleicher Zeit einzustellen;
  • Beiträge mit strafrechtlich relevanten oder die guten Sitten verletzenden Inhalten einzustellen; dies gilt insbesondere für Beiträge mit rechtsradikalen, pornografischen, verunglimpfenden, beleidigenden oder verleumderischen Inhalten;
  • Inhalte im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorangehende Einwilligung einzustellen. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen in die Datenbank eingestellt werden;
  • die Angabe von kostenpflichtigen Telefonnummern wie 0190, 01805 usw. oder Nummern, die auf eine Agentur oder umgeleitete kostenpflichtige Nummer verweisen. 

(5) Die Stadt Ypsheim behält sich im Einzelfall vor, Einträge ganz oder teilweise abzulehnen und zu löschen.

§ 6 Folgen der Missachtung dieser AGB’s

(1) Die Stadt Ypsheim darf Beiträge ablehnen, ändern oder vollständig löschen, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Frist kündigen und Kunden zeitweise oder auf Dauer von der Teilnahme ausschließen. 

(2) Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde diesen Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zuwiderhandelt, in anderer Form das System missbraucht oder die Begleichung von Forderungen, die aus der Teilnahme an der eBürgerbeteiligung resultieren, unberechtigterweise verweigert. In Zweifelsfällen entscheidet die Stadt Ypsheim.

§ 7 Gewährleistung

(1) Bei den in der eBürgerbeteiligung eingestellten Inhalten handelt es sich ausschließlich um für die Stadt Ypsheim fremde Inhalte. Die Stadt Ypsheim stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Informationen (Beiträgen) zur Verfügung. Für die Richtigkeit und den Inhalt der Beiträge ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Insbesondere übernimmt die Stadt Ypsheim keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Kunden.

(2) Die Stadt Ypsheim haftet nicht für Schäden aus gekürzter oder verfälschter Erscheinung von Inseraten oder aus der missbräuchlichen Verwendung von Daten durch Dritte. Die Stadt Ypsheim übernimmt keine Gewähr dafür, dass Beiträge zu einem bestimmten Zeitpunkt gelöscht werden. 

(3) Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt die Stadt Ypsheim keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Kunden in die Datenbank eingestellten Inhalte.

§ 8 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit selbst verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine Drittrechte zu verletzen (z.B. Ur-heber- und Markenrechte an Bilddateien). Die Inhalte dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote der Bun-desrepublik Deutschland oder die „guten Sitten” verstoßen. Verweise der Beiträge auf andere Inhalte im Internet müssen vom Kunden so geprüft werden, dass die Inhalte, auf die verwiesen wird, nicht gegen gesetzliche Verbote der Bundesrepublik Deutschland oder die „guten Sitten” verstoßen. Die Stadt Ypsheim ist widrigenfalls berechtigt, die Aufnahme solcher Inhalte zu verweigern bzw. sie zu löschen. Die Stadt Ypsheim übernimmt damit jedoch keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß der Inhalte oder Texte gegen gesetzliche Verbote der Bundesrepublik Deutschland oder die „guten Sitten” verstoßen haftet der Kunde. Die nachträgliche Löschung bzw. Korrektur von Inhalten durch die Stadt Ypsheim kann vom Nutzer nicht verlangt werden.

(2) Der Kunde stellt die Stadt Ypsheim von allen Ansprüchen Dritter wegen Veröffentlichung der von ihm eingestellten Inhalte frei. Die Stadt Ypsheim ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives Recht verstößt. Veröffentlicht die Stadt Ypsheim bei verständiger Würdigung des Einzelfalls zur Schadensgeringhaltung eine Gegendarstellung, so hat der Kunde deren angemessene Kosten zu ersetzen.

(3) Der Kunde haftet dafür, dass gegebenenfalls übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren kann die Stadt Ypsheim löschen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen. Die Stadt Ypsheim behält sich Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden vor.

(4) Die Stadt Ypsheim behält sich im Übrigen vor, nach billigem Ermessen die Aufnahme bestimmter Inhalte in der eBürgerbeteiligung abzulehnen oder bereits aufgenommene Inhalte und Mitteilungen ganz oder teilweise zu löschen. Ein Recht zur Löschung ist insbesondere dann gegeben, wenn Inhalte oder sonstige Eingaben des Kunden erkennbar rechts- oder sachwidrigen Inhalt haben oder die Bereitstellung der Dienste der Stadt Ypsheim dadurch nachhaltig gestört wird, das Image der kommunalen Website oder der Stadt Ypsheim dadurch schädigen oder eine angemessene Angebotsdauer überschritten ist. Aus einer entsprechenden Löschung kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.

§ 9 Haftung der Stadt Ypsheim

(1) Die Stadt Ypsheim haftet nicht für Schäden, die durch eine von der Stadt Ypsheim stammende Software verursacht werden. Mit der Installation der Software auf seinem Rechner erkennt der Teilnehmer diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an.

(2) Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Ypsheim sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Stadt Ypsheim hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzforderungen resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf das Entgelt für den Teil der Lieferung und Leistung der Stadt Ypsheim, aus dem der Schadensersatzanspruch resultiert.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Sie unterliegen dem Nutzungsrecht der Stadt Ypsheim. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch die Stadt Ypsheim gestattet. Etwaige Rechte des Kunden an den durch ihn eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.

(2) Die Einträge unterliegen dem ausschließlichen Nutzungsrecht der Stadt Ypsheim. Die Einträge dürfen einzeln und in der Gesamtheit nur mit schriftlicher Erlaubnis durch die Stadt Ypsheim von Dritten weiterverarbeitet oder auf anderen Internet-Seiten oder in anderen Medien publiziert werden. Die Rechte des Kunden an dessen Inseraten bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.

(3) Der Kunde hat im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von der Stadt Ypsheim zur Verfügung gestellten Online-Darstellung einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Website von der Stadt Ypsheim dürfen nicht verändert werden.

(4) Der Kunde darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig noch teilweise oder auszugsweise verwenden

(a)  zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form,
(b)  und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung
(c)  und/oder für eine sonstige kommerzielle Verwertung.

(5) Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze elektronisch gespeichert werden.

(2) Die Stadt Ypsheim versendet Mitteilungen, insbesondere die Bestätigung über die Aufnahme der Daten in der eBürgerbeteiligung und Passwörter ausschließlich per unverschlüsselte E-Mail an den Kunden. 

§ 12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die Stadt Ypsheim behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der eBürgerbeteiligung. 

(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen.

(3) Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist die Stadt Ypsheim unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen die Stadt Ypsheim geltend machen.

§ 13 Erfüllungsort und Rechtswahlklausel

(1) Erfüllungsort ist Ypsheim.

(2) Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Stadt Ypsheim findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. 

Stadt Ypsheim
Hauptstraße 19 – 012345 Ypsheim
Fon: 07971/253-400
Fax: 07971/253-430

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